Die Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, den Versicherten bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen zu entlasten und den notwendigen juristischen Beistand zu geben. Der private Versicherungsschutz muss die Prozesskostenhilfe oder die Rechtshilfe von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften ergänzen, besser total ersetzen, denn diese sind keineswegs kostendeckend und müssen grösstenteils auch zurückgezahlt werden.
Ein guter Anwalt kostet nunmal Geld und die Gerichtskosten können auch ein erhebliches Kostenrisiko darstellen. Wenn der Bürger nicht auf sein Recht verzichten möchte und seine finanziellen Mittel nicht ausreichen, ist auf jeden Fall der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.
Die Kosten für die Übernahme eines Korrespondenzanwaltes werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn der zwischen dem Wohnort des Versicherten und dem zuständigen Gerichtsort mehr als 100km Luftlinie liegen und es sich um einen Zivilprozess im Inland handelt. In Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen und bei einer Entfernung von weniger als 100km Luftlinie, ist dem Versicherten zu empfehlen, seinen Rechtsanwalt direkt am Gerichtsort zu wählen
Bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer die Kosten bis zur Höhe de gesetzlichen Regelung. Auf diesen Punkt sollte man achten, wenn sie Honorarvereinbarungen mit ihrem gewählten Rechtsanwalt treffen. In der Berufungsinstanz entstehen dann neue und vor allen Dingen höhere Gebühren. Diese betragen etwa ein Drittel mehr als in der ersten Instanz.
Beim Schadensersatz-Rechtsschutz werden eigene Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich dieser Rechtsanspruch gegen Privatpersonen, Gesellschaften oder sogar gegen den Staat richtet. Weierhin ist unerheblich, ob es sich um einen Personen-, Sachschaden- oder Vermögensschaden handelt.
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Beim Arbeitsrechtsschutz werden Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis oder einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis behandelt. Dabei gibt es in erster Instanz die Besonderheit, dass keine Anwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung erstattet werden. Jede Partei hat ihre eigenen Kosten zu tragen. Streitigkeiten im öffentlichen Dienst können sich zum Beispiel wegen der Einstufung der Besoldungsgruppe ergeben.